Warum Baubetriebsberatung?
► Aus Betrachtungsebene „ Bau – Auftragnehmer „
► Aus Betrachtungsebene „ Bau – Auftraggeber „
Aus Betrachtungsebene „ Bau – Auftragnehmer „ :
Der Strukturwandel in der Bauwirtschaft in Kombination mit dem bereichsweise extremen „Wettbewerbsdruck“ erfordert eine Anpassung der gesamten Unternehmensorganisation, um als Bauunternehmen dauerhaft am Markt bestehen zu können.
Unternehmen welche die hierfür erforderlichen Maßnahmen nicht oder nicht rechtzeitig einleiten, werden mittelfristig durch Insolvenzen oder Unternehmens- aufgabe aus dem Markt ausscheiden.
Der hierdurch entstehende volkswirtschaftliche und private Schaden ist immens.
Ein Instrument zur angemessenen Reaktion hierauf ist die konsequente Anwendung der baubetrieblichen Erkenntnisse bei der Abwicklung von Bauverträgen.
Es ist zu realisieren, dass neben der sichtbaren Bautätigkeit auch ein Vertrag erfüllt wird.
Wie jeder Vertrag, besteht auch ein Bauvertrag aus gegenseitigen Pflichten und Rechten. Insbesondere die Rechte ( = Ansprüche ) auf geänderte / zusätzliche Vergütungen für zusätzliche Arbeiten sind für den Auftragnehmer entscheidend.
Hier beginnt unser Einsatzgebiet. Die wesentlichen Aufgabengebiete unserer externen Baubetriebsberatung für Auftragnehmer sind :
- Beratung des Bau – AN zum vertragsgerechten Handeln ( insbesondere in Schriftverkehr, Besprechungen oder Verhandlungen )
- Überprüfung der Vertragsunterlagen sowie der Bauabläufe auf Nachtragspotentiale
- Komplette Erstellung von vertragskonformen Nachtragsangeboten, inkl. Kalkulation und detaillierter Begründung
- Unterstützung bei Nachtragsverhandlungen mit dem Auftraggeber
- Dokumentation von Bauabläufe zu späteren Beweiszwecken
- Bauparallele Vorbereitung / Ausarbeitungen für die Erstellung von sog. „Gestörten Bauabläufen“
- Beratungsleistungen im Bereich Nachunternehmer – Verträge
- Baubetriebliche Sonderleistungen ( Gutachten, Arbeits- und Zeitstudien bzw. -dokumentationen etc. )
- Vertragskonforme Abwehr unberechtigter Forderungen des AG ( insbesondere aus Vertragsstrafe / Schadenersatzforderungen )
- Vorschläge zur technischen Optimierung von Bauabläufen

Unsere Erfahrung zeigt, dass allein die Tatsache einer zeitnahen ( im Idealfall vor Ausführung der betreffenden Arbeiten ) Einreichung der detailliert begründeten AN – Forderungen die Verhandlungsergebnisse erheblich zugunsten des AN verbessern.
Des Weiteren entschärft sich die, in der Praxis häufige verbreitete „Verbissenheit“ in den Preisverhandlungen, allein durch die Argumentationsfähigkeit eines externen baubetrieblich versierten Sachverständigen, bereits ganz erheblich.
Hierdurch wird insbesondere die persönliche Beziehungsebene zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber geschont und trotzdem ein sachlich zutreffendes und vertretbares Verhandlungsergebnis erreicht.
Die wirtschaftlichen Ergebnisse einer konsequenten Baubetriebsberatung ( insbesondere mit baubegleitendem Nachtragsmanagement ) bewegen sich nach unseren Erfahrungswerten leicht im Bereich von 20 – 50 % ( in Einzelfällen noch höher ) zusätzlich erzielbarem Abrechnungsvolumen.
Hierdurch sind wirtschaftliche Negativergebnisse bei der Ausführung von Baumaßnahmen praktisch ausgeschlossen.
Komplexe Sach- oder Bauzeitnachträge, welche im Verhandlungsweg zwischen den Parteien nicht entschieden werden können, erfordern in einer weiteren Stufe (gerichtliche oder außergerichtliche Entscheidung ) häufig die Darlegung der Forderung im Form eines baubetrieblichen Gutachtens.
Hierbei ist zu beachten, dass der Auftraggeber die Kosten eines baubetrieblichen Privatgutachtens über Gestörte Bauabläufe im Regelfall zu tragen hat, sofern hierin die rechtlichen Anforderungen erfüllt und die tatsächlichen Zusammenhänge einen Nachweis der kausalen Verursachung der Störungsauswirkungen zulasten des Auftraggebers ergeben.
Bauen mit Gewinn bedeutet daher, sich als Auftragnehmer auf die Umsetzung
der Bauaufgabe konzentrieren zu können und sich die baubetrieblichen
Leistungen zur Ergebnisoptimierung im erforderlichen Umfang als externe
Leistung durch uns erbringen zu lassen. ▲ top
Aus Betrachtungsebene „ Bau – Auftraggeber „ :
Für jeden Auftraggeber bestehen bei der Abwicklung eines Bauvertrags vielfache Risiken, welche je nach Vorbereitung und Durchführung der Arbeiten, zu einem erheblichen wirtschaftlichen Schaden führen können.
Die häufig festzustellende „Explosion“ der Baukosten ( und Bauzeiten ) ist in der Regel auf eine mangelhafte Ausschreibung sowie auf eine fehlende bzw. nicht ausreichende Baubetriebsberatung zurückzuführen.
Denn die Mehrkosten am Bau sind keineswegs unvermeidbar, sondern häufig bereits bei Auftragserteilung erkennbar und später somit noch beeinflussbar.
Dies setzt allerdings eine konsequente und möglichst frühzeitige Einschaltung eines qualifizierten Baubetriebsberaters voraus.
Hierzu bieten wir folgendes Leistungsspektrum an :
- Beratung des Bau – AG zum vertragsgerechten Handeln
( Der Auftraggeber bzw. Bauherr muss die vertragsrelevanten Entscheidungen rechtzeitig treffen, eine Verzögerung von fälligen Entscheidungen führt immer zu Folgekosten )
- Prüfung der Ausschreibungsunterlagen vor Veröffentlichung der Ausschreibung
( Beurteilung der Ausschreibung aus Sichtweise der Anbieter, hierdurch Möglichkeit zur Optimierung der Ausschreibungsunterlagen )
- Baubegleitendes Vertrags- / Nachtrags- / Gegenforderungsmanagement
( Dies umfasst mindestens eine permanente Überprüfung der Bauausführung mit den Vertragsunterlagen. Durch geänderte Leistungen sind u. a. auch Ansprüche des Auftraggebers auf Preisminderung festzustellen, berechtigte Nachtragsforderungen sind vertragskonform und zeitnah zu prüfen )
- Baubegleitende Terminüberwachung
- Beschleunigungsmöglichkeiten feststellen und etwaige Beschleunigungen überwachen
- Leistungsstände ermitteln
- Schadenersatzforderungen dokumentieren und beziffern
- Abrechnungen prüfen
Häufig ist festzustellen, dass Auftraggeber in eine passive Rolle verfallen, welche Ihren Interessen jedoch im Normalfall immer schadet.
An dieser Stelle ist der Einsatz eines externen Baubetriebsberaters sehr sinnvoll, um die Interessen des Auftraggebers zu erkennen und im Rahmen der vertraglichen Möglichkeiten durchzusetzen. Hier ist insbesondere eine sachverständige Person gefordert, welche auch die Denkweise der jeweiligen Bau – Auftragnehmer kennt.
Bei entsprechend konsequenter Einschaltung unseres Personals werden daher Kostensteigerungen und Terminverlängerungen bei Bauarbeiten für den Auftraggeber maßgeblich steuerbar, wodurch das Risiko beeinflussbar bleibt.

Bauen mit Gewinn bedeutet daher, sich als Auftraggeber zur Sicherstellung der geplanten Kosten, Termine und Ausführungsqualitäten der externen Leistungen unseres Büros zu bedienen. ▲ top
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